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   OLG Düsseldorf, 25.11.2005 - I-22 U 71/05   

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https://dejure.org/2005,15567
OLG Düsseldorf, 25.11.2005 - I-22 U 71/05 (https://dejure.org/2005,15567)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.11.2005 - I-22 U 71/05 (https://dejure.org/2005,15567)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. November 2005 - I-22 U 71/05 (https://dejure.org/2005,15567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängel am Gemeinschaftseigentum: Prozessführungsbefugnis?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängel am Gemeinschaftseigentum: Kann Einzelerwerber Vorschusszahlung an sich verlangen? (IBR 2008, 159)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1890
  • BauR 2007, 2115
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 12/99

    Darlegungslast des Auftraggebers bei Geltendmachung von Vorschußleistungen auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2005 - 22 U 71/05
    Der Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses ist jedoch abtretbar ( vgl. BGH BauR 1989, 199, 200; BGH NJW 1986, 713, 715; BGHZ 95, 250, 254; OLG Düsseldorf NZBau 2000, 381; Bamberger/Roth, a.a.O., § 637 Rn.15 ).

    Die Anspruchshöhe muss, da es lediglich um voraussichtliche Aufwendungen und eine vorläufige Zahlung, über die später abzurechnen ist, geht, nicht in dem gleichen Maße dargelegt werden wie die Kosten einer Ersatzvornahme ( vgl. BGH NJW-RR 2001, 739; OLG Düsseldorf NZBau 2000, 381; OLG Karlsruhe, BauR 2005, 1485, 1486; Werner/Pastor a.a.O. Rn. 1593 ).

  • BGH, 22.02.2001 - VII ZR 115/99

    Darlegungen zur Anspruchshöhe bei Kostenvorschuß für Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2005 - 22 U 71/05
    Die Anspruchshöhe muss, da es lediglich um voraussichtliche Aufwendungen und eine vorläufige Zahlung, über die später abzurechnen ist, geht, nicht in dem gleichen Maße dargelegt werden wie die Kosten einer Ersatzvornahme ( vgl. BGH NJW-RR 2001, 739; OLG Düsseldorf NZBau 2000, 381; OLG Karlsruhe, BauR 2005, 1485, 1486; Werner/Pastor a.a.O. Rn. 1593 ).
  • BGH, 11.03.2004 - VII ZR 339/02

    Schätzung von Mängelbeseitungungskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2005 - 22 U 71/05
    Das Gericht darf die Höhe der Kosten daher gemäß § 287 ZPO schätzen, wenn und soweit die festgestellten Umstände hierfür eine hinreichende Grundlage bieten ( vgl. BGH NJW-RR 2004, 1023 ).
  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 31/85

    Nachbesserungsanspruch: Abtretbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2005 - 22 U 71/05
    Der Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses ist jedoch abtretbar ( vgl. BGH BauR 1989, 199, 200; BGH NJW 1986, 713, 715; BGHZ 95, 250, 254; OLG Düsseldorf NZBau 2000, 381; Bamberger/Roth, a.a.O., § 637 Rn.15 ).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2005 - 17 U 114/04

    VOB-Vertrag: Beseitigung der Mängel der Korrosionsbeschichtung und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2005 - 22 U 71/05
    Die Anspruchshöhe muss, da es lediglich um voraussichtliche Aufwendungen und eine vorläufige Zahlung, über die später abzurechnen ist, geht, nicht in dem gleichen Maße dargelegt werden wie die Kosten einer Ersatzvornahme ( vgl. BGH NJW-RR 2001, 739; OLG Düsseldorf NZBau 2000, 381; OLG Karlsruhe, BauR 2005, 1485, 1486; Werner/Pastor a.a.O. Rn. 1593 ).
  • BGH, 11.07.1985 - VII ZR 52/83

    Minderungsanspruch: Abtretbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2005 - 22 U 71/05
    Der Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses ist jedoch abtretbar ( vgl. BGH BauR 1989, 199, 200; BGH NJW 1986, 713, 715; BGHZ 95, 250, 254; OLG Düsseldorf NZBau 2000, 381; Bamberger/Roth, a.a.O., § 637 Rn.15 ).
  • BGH, 08.12.1988 - VII ZR 139/87

    Geltendmachung eines Vorschußanspruchs gegen eine Restwerklohnforderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2005 - 22 U 71/05
    Der Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses ist jedoch abtretbar ( vgl. BGH BauR 1989, 199, 200; BGH NJW 1986, 713, 715; BGHZ 95, 250, 254; OLG Düsseldorf NZBau 2000, 381; Bamberger/Roth, a.a.O., § 637 Rn.15 ).
  • OLG Stuttgart, 20.01.2005 - 2 U 133/04

    Wohnungseigentum: Wohnungsabschlußtüren als Gemeinschaftseigentum;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2005 - 22 U 71/05
    Bei Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum ist jeder einzelne Miteigentümer berechtigt, im Klageweg vom Bauträger Nachbesserung und Zahlung eines Vorschusses zur Beseitigung von Mängeln zu verlangen ( vgl. OLG Stuttgart, BauR 2005, 1490; Bamberger/Roth, BGB, § 631 Rn. 98; Mü-Ko-Busche, BGB, 4. Aufl., § 634 Rn. 89; Weitnauer-Briesemeister, WEG, 9. Aufl., Nach § 8 Rn. 55; Staudinger-Bub, WEG, § 21 Rn. 269; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl. Rn. 478 ).
  • OLG Köln, 07.01.2021 - 7 U 187/19

    Ansprüche aus einem Generalunternehmervertrag über die bezugsfertige Errichtung

    Die von dem Sachverständigen aufgestellte Kostenschätzung für die abschnittsweise Durchführung der Sanierungsarbeiten, die das Landgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (S. 1 ff. der Anlage zum Gutachten vom 31.03.2016, Bl. 358 ff. GA), stellt vor diesem Hintergrund eine ausreichende Schätzgrundlage dar; ein größerer Detaillierungsgrad ist nach Auffassung des Senats für den Kostenvorschussanspruch, für dessen Schätzung nach der übereinstimmenden obergerichtlichen Rechtsprechung sogar die Vorlage eines Angebots ausreichen kann (vgl. etwa OLG Stuttgart, Urteil vom 25.05.2011, 9 U 122/10 Rn. 44; zu den Anforderungen auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2005, 22 U 71/05 - jeweils juris), nicht zu fordern.
  • OLG Hamburg, 16.05.2019 - 8 U 42/18

    Baumängel am Gemeinschaftseigentum: Kostenvorschussanspruch zur Mängelbeseitigung

    (2) Nur ausnahmsweise kann der einzelne Eigentümer Zahlung an sich selbst verlangen, wenn er hierzu von der WEG ermächtigt wurde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2005 - I-22 U 71/05 - Rn. 21 - 23, zit. nach juris; BGH, Urteil vom 16.12.2004 - VII ZR 257/03 - Rn. 47, zit. nach juris BGH, Urteil vom 28.10.1999 - VII ZR 284/98, BauR 2000, 285 = ZfBR 2000, 117, 118).
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   KG, 20.04.2006 - 22 U 71/05   

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https://dejure.org/2006,70316
KG, 20.04.2006 - 22 U 71/05 (https://dejure.org/2006,70316)
KG, Entscheidung vom 20.04.2006 - 22 U 71/05 (https://dejure.org/2006,70316)
KG, Entscheidung vom 20. April 2006 - 22 U 71/05 (https://dejure.org/2006,70316)
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Wird zitiert von ...

  • KG, 08.02.2007 - 22 U 79/06

    Wohnungseigentumsanlage: Gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer für

    Allerdings teilt der Senat, wie er bereits in seinem am 20.04.2006 verkündeten, bisher nicht rechtskräftigen Urteil - 22 U 71/05 - ausgesprochen hat, im Grundsatz die vom Bundesgerichtshof vertretene Ansicht zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft, die für die Zukunft aller Voraussicht nach auch in § 10 Abs. 1 der am 16.12.2006 vom Bundestag verabschiedeten Novelle des Wohnungseigentumsrechts (in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses - BT-Drucks. 16/3832, S. 5 und 45 f) im Wohnungseigentumsgesetz ausdrücklich vorgesehen sein wird.

    In jenem Verfahren ist vom Bundesgerichtshof über die zugelassene Revision gegen das oben zitierte Urteil des Senats in dem Berufungsverfahren 22 U 71/05 zu entscheiden, dem eine andere, hier nicht maßgebende Fallgestaltung zugrunde liegt.

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